Markenrecht
Kanzlei Albers berät und vertritt Sie umfassend zum Schutz nationaler und internationaler Marken sowie zur Schutzfähigkeit und Verwendbarkeit von Kennzeichnungen, ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche nach Erhalt einer Abmahnung mit oder ohne Unterlassungserklärung, einstweiliger Verfügung oder Klage auf Unterlassung.
Das Markenrecht als Unterfunktion des Urheberrechts zu verstehen, besteht zum Schutz der Ursprungsidentität von Waren und Dienstleistungen, damit diese ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterschieden werden können. Es bestehen Markenrechte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Diese sind entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO / OMPI in Genf (Schweiz) einzutragen. Vor Eintragung sollte recherchiert werden, ob die anzumeldende Marke bereits besteht und melden erst danach die Marke zur Eintragung an. Nach Anmeldung ist eine dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor die Marke formell bestandskräftig wird und im Geschäftsverkehr verwendet werden kann – das ®-Zeichen wird nun dem Markennamen angefügt.
Es ist durch die enger werdende globale Verbindung wichtig, die eigene Ware oder Dienstleistung zu schützen. Damit ist dem Gebrauch durch Dritte und die damit eintretende Schädigung der eigenen wirtschaftlichen Interessen vorgebeugt. Sollten sich sodann Fremdnutzungen durch unbefugte Dritte bezüglich Ihrer Marke oder Lizenz für eine Marke ergeben, verfolgen wir diese Nutzung für Sie z.B. im Wege der Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und Auskunftsanspruch über die Bezugsquelle, einstweiligen Verfügung und der Klage, um diese Nutzung zu unterbinden. Im Gegensatz dazu vertreten wir ebenfalls Ihre Interessen, sobald Sie eine Abmahnung mit oder ohne Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung erhalten.
Gerade bei der derzeit in Deutschland erfolgenden Abmahnwelle im Bereich E - Commerce (Ebay – Händler) und den damit einhergehenden unterschiedlichen, sich oft widersprechenden Urteilen ist es wichtig, sich fachlich beraten zu lassen. Gerade beim Import von Waren aus dem Ausland und dem anschließenden Verkauf der Waren hier in Deutschland bestehen ungeahnte Fallstricke, die Markeninhabern und Lizenz – Inhabern Rechte zur Abmahnung und Zahlung von Schadensersatzbeträgen berechtigen.
Das Markenrecht als Unterfunktion des Urheberrechts zu verstehen, besteht zum Schutz der Ursprungsidentität von Waren und Dienstleistungen, damit diese ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterschieden werden können. Es bestehen Markenrechte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Diese sind entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO / OMPI in Genf (Schweiz) einzutragen. Vor Eintragung sollte recherchiert werden, ob die anzumeldende Marke bereits besteht und melden erst danach die Marke zur Eintragung an. Nach Anmeldung ist eine dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor die Marke formell bestandskräftig wird und im Geschäftsverkehr verwendet werden kann – das ®-Zeichen wird nun dem Markennamen angefügt.
Es ist durch die enger werdende globale Verbindung wichtig, die eigene Ware oder Dienstleistung zu schützen. Damit ist dem Gebrauch durch Dritte und die damit eintretende Schädigung der eigenen wirtschaftlichen Interessen vorgebeugt. Sollten sich sodann Fremdnutzungen durch unbefugte Dritte bezüglich Ihrer Marke oder Lizenz für eine Marke ergeben, verfolgen wir diese Nutzung für Sie z.B. im Wege der Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und Auskunftsanspruch über die Bezugsquelle, einstweiligen Verfügung und der Klage, um diese Nutzung zu unterbinden. Im Gegensatz dazu vertreten wir ebenfalls Ihre Interessen, sobald Sie eine Abmahnung mit oder ohne Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung erhalten.
Gerade bei der derzeit in Deutschland erfolgenden Abmahnwelle im Bereich E - Commerce (Ebay – Händler) und den damit einhergehenden unterschiedlichen, sich oft widersprechenden Urteilen ist es wichtig, sich fachlich beraten zu lassen. Gerade beim Import von Waren aus dem Ausland und dem anschließenden Verkauf der Waren hier in Deutschland bestehen ungeahnte Fallstricke, die Markeninhabern und Lizenz – Inhabern Rechte zur Abmahnung und Zahlung von Schadensersatzbeträgen berechtigen.
