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Internetrecht

Kanzlei Albers bearbeitet für Sie das umfassende Gebiet Internetrecht.

Die Bezeichnungen dieses Rechtsgebiets variieren, so z.B. IT - Recht, Recht der neuen Medien, E – Commerce – Recht, Online – Recht, Multimediarecht, Domainrecht.  Im weiteren Zusammenhang gibt es jedoch auch die Rechtsgebiete die sich aus dem Hardwarekauf, der  Hardwarewartung, den Softwarekauf  sowie die Erstellung besonderer Individualsoftware, Softwareanpassung sowie Hard- und Softwareleasing erstreckt und daneben folgen das Webdesign, Vertrieb via Internet, Online – Auktionsverträge und vieles mehr. Oftmals sind bei Sachverhalten mit Internet- oder IT-Bezug sogar  zusätzlich marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Diese Rechtsgebiete sind für einen Laien unkennbar miteinander verzahnt und kaum zu durchblicken. Gerade durch die Modernität des Rechtsgebiets ist wichtig, immer „am Ball“ zu bleiben, da sich keine langjährige Rechtsprechung und Gesetzgebung gefunden hat, sondern viele Gebiete immer noch einen rechtsfreien Raum darstellen, so dass für die rechtliche Beratung grundsätzlich auf bislang ergangene Urteile zurückgegriffen werden muss, die dabei teilweise sogar widersprüchlich ergangen sind. Nur wer wie wir immer über die aktuellste Entwicklung informiert ist, kann Sie optimal beraten.