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Handelsrecht

Kanzlei Albers berät und vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Handelsrechts.

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ und umfaßt die Regelungen der Kaufleute, der Handelsgesellschaften und deren Handelsgeschäfte und Handelsbücher. Zu beachten sind die spezielleren Regelungen für den Kaufmann über den Handesvertreter und Handelsmakler, das Speditionsrecht und das Frachtgeschäft. Des Weiteren sind die Regelungen zur Eintragung der Handelsfirma in das Handelsregister und das Unternehmensregister betroffen.