Gesellschaftsrecht
Kanzlei Albers berät und vertritt Sie gesellschaftsrechtlich allumfassend, vor allem in den nachfolgend aufgeführten Schwerpunkten.
Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei sind zu unterscheiden die Gesellschaftsform der Personengesellschaft :
Schwerpunktmässig besteht unsere Tätigkeit in:
Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei sind zu unterscheiden die Gesellschaftsform der Personengesellschaft :
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR,
- Partnerschaftsgesellschaft PartG,
- offene Handelsgesellschaft OHG,
- Kommanditgesellschaft KG,
- Stille Gesellschaft,
- Partenreederei
- etc.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH,
- Aktiengesellschaft AG,
- Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA,
- Europäische Aktiengesellschaft SE,
- eingetragene Genossenschaft eG,
- Europäische Genossenschaft SCE
- usw.
Schwerpunktmässig besteht unsere Tätigkeit in:
- Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften,
- Ausarbeitung verschiedenster gesellschafts- und handelsrechtlicher Verträge, z.B.
- Gestaltung Gesellschaftsvertrag
- Gestaltung Geschäftsführervertrag
- Gestaltung Prokuristenverträge
- Gestaltung Arbeitsvertrag
- Gründung des Unternehmens
- rechtliche Gestaltung von Kooperationen,
- Sanierung von Gesellschaften
- Beratung bei Krisenerkennung / Krisenvermeidung, bei vertieften Kenntnissen des Insolvenzrechts
- Beratung bei einem Wechsel der Gesellschaftsform bei bereits bestehender Gesellschaft
- Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen
- Abwicklung, Liquidation
- Gesellschaftsauseinandersetzungen
- Gesellschaftsübertragungen
- Umfirmierung
- Unternehmensnachfolge
- Kauf von Unternehmensanteilen
- Gründung oder Kauf von „Vorrats-GmbH“
- Fragen des gesellschaftsrechtlichen Wettbewerbsrechts
